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Der neue Personalausweis

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Der neue Personalausweis bringt einige Änderungen mit sich. Mit der Einführung dieses neuen Personalausweises werden alle Bürgerinnen und Bürger nach und nach mit einem Dokument ausgestattet, welches jede Menge technische Finessen modernster Art beinhaltet.

Was kann denn dieser neue Personalausweis überhaupt und wofür ist er gut? Grundsätzlich soll der neue Personalausweis mehr Sicherheit bieten.

Mehr Sicherheit im Bereich des Onlinehandels genauso wie im Umgang mit Behörden. Der vordergründigste Vorteil, den ein neuer Personalausweis mit sich bringt, zeigt sich beim Online-Shopping bzw. –Banking. Davon abgesehen bietet der neue Personalausweis auch eine integrierte Unterschriftsfunktion. Diese Funktion entspricht allen Vorschriften des Signaturgesetzes.

Der neue Personalausweis ist das bislang weltgrößte Projekt im Bereich „IT“

Um alle technischen Erfordernisse in den neuen Personalausweis integrieren zu können, wurden über mehrere Jahre hinweg politische Diskussionen geführt und technische Forschungen vorangetrieben. Insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie war federführend im Bereich der technisch notwendigen Richtlinien. Auch Verbraucher- und Datenschutz planten mit.

3 Funktionen bringt der neue Personalausweis mit sich

Auf einem Chip im Inneren des neuen Personalausweises werden grundsätzlich nur die Daten gespeichert, die auch auf dem Ausweis lesbar aufgedruckt sind. Sonstige Daten, die nicht absolut notwendig sind, werden bewusst nicht erhoben oder gespeichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zwei Fingerabdrücke speichern zu lassen. Dies geschieht aber auf rein freiwilliger Basis. Die 3 Funktionen gliedern sich in folgende Bereiche auf:

  • Digitale Ausweisung
  • Digitale Unterschrift
  • Hoheitliche Ausweisfunktion

Die digitale Ausweisung

Mit dem neuen Personalausweis wird es möglich sein, im Onlinehandel und auch bei Behördengängen über das Internet zu erledigen. Mittels der gespeicherten Daten kann man sich im Internet registrieren und die erforderlichen, persönlichen Daten für die Registrierung mit dem Ausweis übermitteln. Außerdem kann der neue Personalausweis auch für die Altersverifikation genutzt werden, wie sie beispielsweise an Zigarettenautomaten notwendig ist. Daten werden allerdings nur übermittelt, wenn der Ausweisinhaber dieser Übermittlung über die Eingabe eines 6-stelligen PINS ausdrücklich zustimmt.

Die digitale Unterschrift

Mit der Möglichkeit, digitale Unterschriften leisten zu können, kann sich jeder Besitzer des neuen Personalausweises der Möglichkeit bedienen, Dokumente und E-Mails rechtssicher zu versenden. Die digitale Unterschrift ist nicht als Online-Ausweisfunktion zu verstehen, sondern entspricht einer elektronischen Signatur. Die digitale Unterschrift ermöglicht rechtsverbindliche Abschlüsse und Transaktionen über das Internet. Das passende Zertifikat muss nachgeladen werden, da der neue Personalausweis standardmäßig ohne Zertifikate ausgeliefert wird. Berechtigte Zertifizierungsdienste können bei der Bundesnetzagentur gefunden werden.

Die hoheitliche Ausweisfunktion

Die auf dem neuen Personalausweis gespeicherten biometrischen Daten des Ausweisinhabers können nur von dazu berechtigten Behörden ausgelesen werden. Dazu zählen Polizei-, Zoll- und Grenzbehörden. Diese Behörden sind ebenso einzig dazu in der Lage, neben den Informationen in Schriftform auch das gespeicherte Foto auszulesen. Sollten freiwillig Fingerabdrücke gespeichert worden sein, können diese ebenfalls nur von den Behörden gesehen werden.

 

 

Autor: Michael Lang

Bereits seit 2002 beschäftige ich mich intensiv mit Computern und haben seit damals sehr viel Wissen angehäuft, welches ich in Form meiner Selbstständigkeit als Computerdienstleister an Kunden weitergebe. Seit 2007 habe ich mein heimliches Hobby, die Erstellung von Texten, ebenfalls gewinnbringend in den Markt eingebracht und begleite seit dieser Zeit unzählige Auftraggeber mit meinen Texten auf dem Weg zum Erfolg.

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