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Gewerbeauskunft-zentrale.de – Betrügerei am Rande der Legalität?

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Unzähligen Menschen flattern deutschlandweit immer wieder sehr offiziell wirkende Schreiben in die Briefkästen, deren Absender die Gewerbekauskunft-Zentrale (GWE-Wirtschaftsinformations mbh) ist. Neben der täuschenden Aufmachung des Schreibens sind auch zumindest bedenkliche inhaltliche Dinge so gelegt, dass sie gesetzliche Sicherungsmaßnahmen einschränken.

Genauere Betrachtung des Schreibens von der Gewerbeauskunft-Zentrale

Behördlich anmutendes Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale

Gewerbeauskunft-Zentrale.de – unter die Lupe genommen…

Bei genauerer Betrachtung des Schreibens wird schnell deutlich, welche „Masche“ hier gefahren wird. Das Schreiben ist aufgemacht wie ein offizielles, behördliches Schreiben. Umweltpapier, ein Strichcode und selbst die Schriftart ist sehr ähnlich gewählt. Obwohl mehrfach (am Rande) erwähnt wird, dass es sich um ein Angebot handelt, ist es als Solches beim „Überfliegen“ nicht direkt zu erkennen.

Vielmehr werden Wortphrasen und stilistische Mittel verwendet, um diesem „Angebot“ einen behördlichen Charakter zu verleihen. Wer sich das Schreiben nicht ganz genau ansieht, wird von diesem Eindruck auch nicht abweichen.

Zeile 3 – Druck aufbauen

Schon direkt zum Einstieg wird ein völlig falscher Eindruck vermittelt. So heißt es schon in der dritten Zeile fett gedruckt:

Schreiben ist Ihnen bereits am 04.02.2012 per Post zugesandt worden!

Was genau soll mir als Empfänger das vermitteln? Ich hatte den Eindruck, ich wäre meiner Informationspflicht nicht nachgekommen und sollte das schnellstmöglich nachholen. Ich bin also direkt verunsichert!

Das Erstellungsdatum des Schreibens

Beim Blick auf das Erstellungsdatum des Schreibens muss ich direkt feststellen, dass offensichtlich ein wenig zurückdatiert wurde. Erstellt wurde „mein Exemplar“ nämlich bereits am 26. Februar 2013. Erhalten habe ich das Schreiben am Samstag, den 02. März 2013. Beim Blick in den Kalender sehe ich also, dass das Schreiben 4 Tage unterwegs war. Nach meiner Erfahrung ist das eine ziemlich lange Zeitspanne für einen einfachen Postbrief.

Da das Schreiben vornehmlich an Gewerbetreibende verschickt wird, ist auch das Eingangsdatum durchaus interessant. Ein Samstag. So vergehen in der Regel wieder 2 volle Tage, bis das Schreiben erstmalig zur Kenntnis genommen wird. Zwischen Erstelldatum und Datum der ersten Kenntnisnahme des „Angebots“ liegen also bereits 6 Kalendertage.

In Verbindung mit der Information aus Zeile 3 fühlt man sich schnell so, als hätte man kaum noch Zeit zu reagieren. Es zielt also wieder darauf ab, schnell und ohne näheres Hinsehen zu unterschreiben, damit man keinen Ärger mit der „Behörde“ Gewerbeauskunft-Zentrale bekommt.

Daten sollen ergänzt werden

Im zweiten Abschnitt des Schreibens steht folgende „Aufforderung“:

Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten

Diese Formulierung ist ebenso täuschend wie schwammig, da je nach Empfänger verschiedene Dinge assoziiert oder interpretiert werden können. Um welche Annahme geht es? Zwei Möglichkeiten fallen mir spontan ein:

  • Daten, die bei der Gewerbeanmeldung ausgelassen wurden müssen formal vollständig geführt und deshalb ergänzt werden
  • Die Daten müssen bei der Annahme des Angebots ergänzt werden

Die zweite Möglichkeit ist mir aber erst eingefallen, als ich mich intensiv mit dem Schreiben beschäftigt habe. Die erste Möglichkeit war für mich zu Beginn die einzig naheliegende.

Der Imperativ unterstreicht die Pflicht zur Abgabe der Informationen

An prominenter Stelle steht, sehr augenfällig, noch ein fett gedruckter Zusatz, der offensichtlich keinen Widerspruch zulässt.

(muss durch Sie ergänzt werden)

Wenn ich das offensichtlich muss, dann kann es nur von einer Behörde kommen, denn reguläre Firmen können mich doch nicht zwingen, Informationen preis zu geben, oder?

Offizieller Charakter durch Erhebung von für Branchenbucheinträge vollkommen irrelevanter Daten

Etwas weiter unten im Schreiben findet sich, noch in der Sparte der zu ergänzenden Angaben, noch ein Bereich, der, für einen Branchenbucheintrag, vollkommen unwichtige Daten, erfasst (siehe Foto). Wie in einer Gewerbeanmeldung wird erfragt, ob es sich bei dem Gewerbe um einen der folgenden Punkte handeln würde:

  • Hauptniederlassung
  • Zweigniederlassung
  • Betrieb ist umsatzsteuerbefreit (§19 Abs.1 UStG)
  • Der Betrieb wurde aufgelöst am _________

Genau JETZT zeigt sich, meiner Meinung nach, der betrügerische Charakter, der diesem ganzen Schreiben anlastet, in aller Deutlichkeit, denn: Wenn ich ein Gewerbe abgemeldet haben sollte und diese Information angebe, wäre doch offensichtlich, dass ich KEINEN Branchenbucheintrag (in welcher Form auch immer) brauche und will. Dennoch würde ich, wäre ich etwas unbedarfter, für DIESE Information unterschreiben, um meiner vermeintlichen „Auskunftspflicht“ nachzukommen.

Damit hätte ich im Ergebnis einen Eintrag für meine nicht mehr existente Firma in einem Portal, das weder hochklassig noch besonders stark frequentiert ist. Bei jährlichen Kosten in Höhe von 569,06 Euro (diesen wahnsinnig hohen Betrag für so wenig Leistung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!!) kann man als Kleingewerbetreibender gerade in den Anfangsjahren schon an den Rand des Ruins getrieben werden, zumal man einen Vertrag direkt für 2 Jahre abschließt und die „Gebühr“ im Voraus berappen muss. Das wäre eine sofort fällige Zahlung in Höhe von 1138,12 Euro!!

Unterschrieben und verschickt – was jetzt?

Gewerbeauskunft-Zentrale Startseite

Auf dieser Seite werden die Einträge für über 1.000,- Euro veröffentlicht…

Auch wenn ihr bereits unterschrieben habt und der Brief schon unterwegs zurück ist, könnt ihr die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen nutzen. Wartet dafür aber nicht auf irgendeine Rechnung oder Mahnung etc., sondern erledigt den Widerruf sofort!

Firmen, die solche Methoden nutzen, um das Geld argloser Menschen in ihren Besitz zu bringen, sind durchaus fit darin, sämtliche Verzögerungstaktiken zu verwenden. Wenn ihr den Widerruf verschickt, dann nutzt das einzig rechtlich haltbare Mittel: Schickt den Widerruf formlos, aber eindeutig, mit einem EINWURFEINSCHREIBEN! an die Firma. Das Einschreiben mit Rückschein ist rechtlich ziemlich wertlos. Beim Einwurfeinschreiben unterschreibt der Postbote, dass der Brief beim Empfänger angekommen ist. So kann sich die Firma nicht herausreden.

Legal oder illegal?

Diese Frage kann ich nicht beantworten, da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsauskunft erteilen darf. Sehr wohl aber kann ich die Frage aus persönlicher Einschätzung und meiner eigenen moralischen Sichtweise beurteilen.

Legal? Ich vermute: JA! Da überall auf der Seite (wenn auch optisch in den Hintergrund gerückt!) Hinweise auftauchen, dass es sich um ein Angebot handelt, wird diese Art von Schreiben juristisch gesehen bestimmt legal sein. Allerdings denke ich auch, dass man sich hier direkt am Abgrund zur Legalität entlang hangelt.

Moralisch betrachtet sehe ich dieses Schreiben als höchst verwerflich und sehr bedenklich an, da wirklich alles an diesem Schreiben darauf ausgelegt scheint, alle nicht ganz so aufmerksam lesenden Empfänger mit einem vermeintlich offiziellen Behördenschreiben in einen relativ nutzlosen Werbevertrag zu zwängen. Solche Praktiken haben seriös arbeitende Firmen meiner Meinung nach sicher nicht nötig.

ACHTUNG – Hier bitte alle abmahnwütigen Anwälte und sonstige dubiose Schmarotzer aufmerksam lesen:

Dieser Artikel spiegelt meine ganz persönliche Sichtweise auf das Geschäftsgebaren der Firma GWE-Wirtschaftsinformation mbH wider. Ich betone ausdrücklich, dass ich hier keine Empfehlung für oder gegen die genannte Firma ausspreche. Ich berufe mich dabei auf Artikel 5 Abs. 1. des Grundgesetzes, der mir das Recht zur freien Meinungsäußerung garantiert! Da ihr vermutlich den Inhalt dieses Grundrechtes gerne vergesst,  hier der Gesetzestext dazu…. :

Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Autor: Michael Lang

Bereits seit 2002 beschäftige ich mich intensiv mit Computern und haben seit damals sehr viel Wissen angehäuft, welches ich in Form meiner Selbstständigkeit als Computerdienstleister an Kunden weitergebe. Seit 2007 habe ich mein heimliches Hobby, die Erstellung von Texten, ebenfalls gewinnbringend in den Markt eingebracht und begleite seit dieser Zeit unzählige Auftraggeber mit meinen Texten auf dem Weg zum Erfolg.

2 Kommentare

  1. Ich hatte vor 1-2 Jahren auch son Schreiben bekommen. Als ich dann das schwach und kleingdruckte las, staunte ich nicht schlecht über den Preis für den „Eintrag“. Da ich bei sowas eigentlich immer nen Igel in der Tasche habe, habe ich dies „Schreiben“ in die Tonne versenkt genauso wie die Erinnerung. Seitdem ist Ruhe…..

    • Man braucht echt ne Brille, um den Preis entziffern zu können auf diesem Schreiben. Bin selbst erschrocken 🙂 Aber ich bin viel zu geizig „für sowas“ Geld auszugeben. Ich hoffe, viele Leute werden rechtzeitig vor diesem Nepp gewarnt 🙂

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