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Pseudowarnung Hoax Urheberrecht

Facebook: über die Warnung zum Urheberrecht

| 6 Kommentare

Immer wieder tauchen auf Facebook ganz brisante Warnhinweise auf, deren Inhalt sich zum Thema Urheberrecht / Nutzungsrecht am eigenen Bild / Inhalt etc. bezieht. Was es mit diesem Warnhinweis wirklich auf sich hat, erfährst Du in diesem Artikel.

Wichtige Warnung: Das kam gerade im Fernsehen – ganz wichtig Leute – das muss jeder machen, sonst droht euren Bildern Gefahr!!

Pseudowarnung Hoax Urheberrecht

So oder so ähnlich tauchen derartige Meldungen immer und immer wieder auf. Zum Lesen bitte Bild anklicken. Danke.

So oder so ähnlich lautet es immer, wenn derartige Meldungen durch Facebook geistern. Ich finde es schade (und ja, ich bin manches Mal auch echt genervt, ständig derartige Meldungen in meiner Timeline zu sehen), dass es immer wieder Spaßvögel gibt, die solche geistigen Ergüsse in den Äther jagen. Ich will nun etwas zur Aufklärung beitragen. Ein einfaches „Das stimmt nicht!“ wird von den meistern Lesern leider ignoriert. Ich verstehe das gut, denn auch ich glaube nicht alles, was im Netz als Wahrheit verkauft wird. Deshalb nehme ich diese Meldung jetzt mal auseinander und überprüfe für Dich, was an diesen Meldungen wahr ist und was nicht.

Aussage 1: Das kam gerade im Fernsehen!

Trotz gründlicher Recherche konnte ich keinerlei TV-Meldungen dieser Art entdecken. Wenn überhaupt ein Bezug zu diesen Meldungen gefunden werden konnte, war es ausschließlich mit Spott und Häme versehen. Diese Aussage ist also als nicht haltbar entlarvt.

Aussage 2: Das muss jeder machen, sonst droht euren Bildern Gefahr!

Ok, wenn sowohl meinen als auch deinen Bildern Gefahr droht, dann muss man natürlich schnell handeln. Aber hey, Moment mal … welche Gefahr droht unseren Bildern denn eigentlich? Werden sie inhaftiert? Oder gar standrechtlich erschossen? Die Aussage an sich ist schon recht abenteuerlich verfasst, was ich aber den geringen Kenntnissen der Schriftsprache des Erstellers zurechne. Zum Glück verpasst uns der Urheber dieser Meldung gleich den rechtlichen Rahmen. Interessant, also los, mal die Rechtslage checken. Auf geht’s, komm mit!

Rechtlicher Faktencheck: Lass es uns tun, Baby!

Ich will dich nicht so sehr auf die Folter spannen, also kommt hier das buchstabengetreue Zitat der vermeintlichen Rechtsgrundlage:

Zitat:Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc. nur bei mir liegen.“

Zunächst muss ich hier feststellen, dass der Ersteller dieser Meldung nicht viel Ahnung von der deutschen Gesetzeslage haben zu scheint. Das StGB (Strafgesetzbuch) besteht aus § (Paragrafen) und nicht aus Artikeln. Artikel findet man im Grundgesetz. Aber sei es drum, gehen wir es an, denn ich bin echt gespannt, was da auf uns beide zukommt:

·         § 111 StGB: öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Den genauen Inhalt dieses Paragrafen kannst du auf dem Bild finden und selbst durchlesen. Fakt ist, dass dieser Paragraf überhaupt nichts mit dem Urheberrecht / Nutzungsrecht zu tun hat – und damit ist dieser Teil auch schon als Unsinn entlarvt.

Screenshot § 111 StGB

Hier der Auszug aus dem StGB – Zum Vergrößern bitte das Bild anklicken.

·         § 112 StGB: (Weggefallen)

Da staunst du, was? Der besagte „Artikel“, der eigentlich ein Paragraf ist, existiert noch nicht einmal mehr. Also ist auch der zweite Anhaltspunkt als Blödsinn erkannt.

Screenshot § 112 StGB

Der angegebene Paragraf 112 StGB ist noch nicht einmal mehr existent.

·         § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Auch hier bin ich echt zu faul, dir das herunterzutippen. Lies einfach nach – dafür ist das Bild nämlich extra hier angebracht. Halten wir aber mal soweit fest: Auch dieser Paragraf ist haltlos.

Screenshot §113 StGB

Der Paragraf 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Was genau hat das mit Urheberrechtsverletzungen zu tun?

Halten wir also mal fest, dass diese Pseudo-Artikel, deren Grundlage das Strafgesetzbuch sein soll, leere Behauptungen sind, die sich als nicht haltbar erwiesen haben. Hier könnte ich jetzt bereits aufhören, dich als Leser zu langweilen, denn es ist offensichtlich, dass die Ausgangsmeldung nicht richtig sein kann. Ich mache dennoch weiter, um hieb- und stichfest zu belegen, dass die Meldung auf Facebook haltlos ist.

UCC 1-308 1-308 1-103: das UCC und seine Bedeutung

Der Ersteller dieser Meldung versucht auch hier, Dir einen Bären aufzubinden. Sicherlich, es gibt das UCC und auch den Bereich 1-308. Bevor ich hier in die Tiefe gehe, drücke ich dir noch schnell die Begriffserklärung aufs Auge, damit du besser nachvollziehen kannst, was es damit auf sich hat.

UCC: der Uniform Commercial Code

Der „Uniform Commercial Code“, kurz UCC, lässt sich frei mit „Einheitliches Handelsgesetz“ übersetzen. Es stellt also ein Sammelsurium aus handelsrechtlichen Gesetzen dar. Jetzt kommt der Clou des Ganzen: Das UCC findet ausschließlich in den USA seinen Anwendungsbereich und ist selbst dort nicht vollständig einheitlich. Wichtig ist für dich und mich nur, dass das UCC nur auf US-Territorium angewendet werden kann.

UCC 1-308: Leistung oder Annahme unter Vorbehalt der Rechte

Im UCC steht unter 1-308 sinngemäß, dass jede Vertragspartei eine Leistung oder Annahme nur annimmt, wenn keine Rechte etwaiger Rechteinhaber verletzt werden, die nicht Bestandteil dieser Transaktion sind.

Screenshot UCC 1-308

Das beinhaltet das erwähnte UCC 1-308.

Die Relevanz des UCC unter Bezugnahme auf die Facebook Meldung

Nun könnte man durchaus der Meinung sein, dass das UCC 1-308 passend wäre für den Vorwurf, das Facebook Bilder oder sonstige Inhalte weiterverwenden würde. Ja, Facebook verlangt über die AGB deine Zustimmung dafür. Mit deinem Häkchen hast du der Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen wirklich zugestimmt. Jetzt erkläre ich dir, warum die Nennung des UCC 1-308 weder für dich, noch für mich oder gar für Facebook zutreffend sein kann. Der Firmensitz von Facebook liegt in Irland. Irland liegt in Europa und deshalb ist das UCC NICHT anwendbar. Du erinnerst dich? Das UCC gilt ausschließlich auf US-Territorium. Solange also Irland und/oder die BRD nicht offiziell als Bundesstaat der USA geführt werden, ist das UCC haltlos.

Das Statut von Rom

Das Statut von Rom oder, besser gesagt das römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, ist der heute am besten bekannte internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag. Dort werden in erster Linie völkerrechtliche Probleme verhandelt. Interessant zu wissen ist, dass die USA dem Vertrag, sich unter das verbindliche Völkerrecht zu stellen, nicht zugestimmt haben. Aus diesem Grund können die USA übrigens auch völkerrechtlich nicht dafür belangt werden, das sie in Guantanamo Menschen ohne Anklage festhalten und, wie bereits häufig berichtet wurde, foltern. Das aber nur am Rande. Fakt ist also, dass das Statut von Rom nichts mit irgendwelchen Urheberrechtsgeschichten zu tun hat. Es klingt einfach wichtig, das ist schon alles. Falls du es genauer wissen möchtest, findest du durch einen Klick auf den nachfolgenden Link geballtes Wissen über das Statut von Rom.

Abschließende Erklärung durch den Melder

Der Textersteller, also der Ersteller dieser ominösen Warnmeldung auf Facebook, rät jedem Leser dazu, die entsprechende Meldung zu kopieren oder etwas angepasst selbst auf seinem Profil zu teilen. Der Sinn erschließt sich allerdings nicht, denn ein Nutzen ist für keine Seite erkennbar. Mein Tipp zum Schluss: Lass dich nicht von solchen sinnbefreiten Meldungen verarschen und teile diesen Blödsinn nicht. Damit machst du niemanden „verrückt“ und kannst dir selbst die Schmach, von anderen als „Idiot“ verspottet zu werden, ersparen.

P.S.: Hier ist der entsprechende Passus in den AGB von Facebook. Du siehst also, dass du wirklich zugestimmt hast. Willst du nicht, dass mit dir verknüpfte Daten auf Facebook herumgeistern? Dann lösche deinen Account 😉

Screenshot AGB Facebook

Auszug aus den AGB von Facebook. Selbst Schuld, DU hast zugestimmt.

Autor: Michael Lang

Bereits seit 2002 beschäftige ich mich intensiv mit Computern und haben seit damals sehr viel Wissen angehäuft, welches ich in Form meiner Selbstständigkeit als Computerdienstleister an Kunden weitergebe. Seit 2007 habe ich mein heimliches Hobby, die Erstellung von Texten, ebenfalls gewinnbringend in den Markt eingebracht und begleite seit dieser Zeit unzählige Auftraggeber mit meinen Texten auf dem Weg zum Erfolg.

6 Kommentare

  1. Danke für diesen Artikel, das musste alle lange mal gesagt werden. Nur leider werden die meisten Leute, die genau auf solche Dinge anspringen sich eben niemals die Mühe machen, einen Blog wie diesen hier zu lesen.

    Aber die Mühe ist es trotzdem wert!

    • Hallo Jana,

      da magst du wohl recht behalten. Allzu schnell klicken, kopieren und verteilen die Menschen jeden Rotz (anders kann man es kaum ausdrücken), ohne mal kurz darüber nachzudenken. Mich würde da schon interessieren, warum sich kaum jemand die Mühe macht, mal etwas kurz zu recherchieren. Ich habe für diesen Artikel gut eine Stunde gebraucht – und zwar für Recherche, Schreiben, Formatierung und eine grobe Korrektur (da sind sicher noch ein paar Fehler vorhanden – die sehe ich derzeit dank Betriebsblindheit nicht 😀 ). Eine einfache Prüfung der Fakten frisst nicht mehr als 2 Minuten Zeit. Diese Zeit wird aber wohl eher für Spiele verwendet…aber ich gebe nicht auf 🙂 Danke fürs Lesen – besuch‘ uns doch mal wieder.

  2. Pingback: gartengestaltung

  3. Pingback: gartenbank

  4. Hallo!

    Finde ich ein wichtiges Thema! und die wenigsten machen sich Gedanken, was sie für Medien ohne Lizenz auf Ihren Webseiten veröffentlichen.
    Dabei gibt eine kurze Suche auf Google schon aufschluss über das, was erlaubt ist und was nicht..
    Heute im Zeitalter vom Internet kann man sich wirklich gut selbst informieren.

  5. Guter Artikel. Ich habe mich selbst, bis vor einiger Zeit noch in dieser Situation wieder finden können.
    Meine Freundesliste, Follows, und Abos auf zu räumen, sowie ein paar Einstellungen an meiner Timeline vornehmen hat mich von alldem Unsinn befreit.
    Letzlich sieht auf Facebook jeder das, was er zu lässt.
    Wenn zu viel Müll dabei ist kann ich jedem nur empfehlen die eigenen Einstellungen und das Profil besser zu pflegen.

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